
Redaktionsrichtlinien
So entstehen die Inhalte in unserem Ratgeber — und was wir bewusst nicht tun.
Worauf unsere Inhalte beruhen
Jeder Ratgeber-Artikel stützt sich auf öffentlich nachprüfbare Grundlagen — vor allem auf die Begutachtungsleitlinien der BASt, die Beurteilungskriterien (5. Auflage, Kirschbaum Verlag), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamts. Die verwendeten Quellen stehen unter jedem Artikel.
Wie wir arbeiten
- Verständlichkeit vor Vollständigkeit. Wir schreiben für Betroffene, nicht für Fachpublikum. Wo Details fehlen, verlinken wir die Primärquelle.
- Werkzeuge mit Aufsicht. Bei Recherche und Entwurf setzen wir auch KI-Werkzeuge ein. Jeder Artikel wird vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft — gegen die oben genannten Quellen, nicht gegen andere Webseiten.
- Aktualisierung. Ändert sich die Rechtslage (wie 2024 beim Cannabis), aktualisieren wir die betroffenen Artikel und schreiben dazu, was sich geändert hat.
- Klare Grenze. Unsere Inhalte sind Orientierung und Vorbereitung — sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine medizinische oder psychologische Diagnostik.
Was „geprüft" konkret heißt
Bevor ein Artikel online geht, laufen vier Schritte — in dieser Reihenfolge:
- Jede Zahl bekommt eine Quelle. Grenzwerte, Fristen, Hypothesen-Kürzel (A1–A4, D1–D4, V1–V3) werden gegen die Beurteilungskriterien oder den Gesetzestext geprüft. Was sich nicht belegen lässt, fliegt raus statt vorsichtiger formuliert zu werden.
- Rangfolge der Quellen. Gesetzestext und Beurteilungskriterien schlagen Behörden-Veröffentlichungen, und die schlagen Fachliteratur. Andere Webseiten sind keine Quelle — auch dann nicht, wenn alle dasselbe schreiben.
- Gegenlesen auf Behauptungen. Formulierungen wie „in der Regel" oder „meistens" müssen entweder belegt oder gestrichen werden. Sie klingen harmlos und sind bei einem Thema, an dem die Fahrerlaubnis hängt, das Gegenteil.
- Datum festhalten. Jede Seite trägt ihr echtes Änderungsdatum, das zusammen mit dem Text gepflegt wird — nicht den Zeitpunkt des letzten Ausrollens.
Das Verzeichnis der Begutachtungsstellen
Die 256 Einträge stammen aus der Trägerliste der Bundesanstalt für Straßenwesen (Stand 04/2026), abgeglichen und bereinigt. Gespeichert sind ausschließlich Sachangaben: Anbieter, Anschrift, Postleitzahl, Telefonnummer und Koordinaten.
Es gibt kein Bewertungsfeld, keine Rangfolge und keine Provision. Keine Stelle zahlt für eine Aufnahme oder eine bessere Platzierung, und wir empfehlen keine. Die Reihenfolge ergibt sich aus Ort und Anbieter, sonst nichts. Wer das prüfen will: die Quelle steht oben, die Liste ist vollständig.
Was wir bewusst nicht tun
- Keine erfundenen Erfahrungsberichte und keine gekauften Bewertungen.
- Keine Erfolgsgarantien — die gibt es bei einer MPU nicht, bei niemandem.
- Keine Bestehensquoten. Weder eigene noch fremde. Wer solche Zahlen nennt, kennt weder deinen Fall noch den Gutachter. Wenn dir eine Quote begegnet, die angeblich von uns stammt, stammt sie nicht von uns.
- Keine hundertfach variierten Beinahe-Duplikate, um Suchmaschinen zu füllen. Lieber ein Artikel, der trägt.
Fehler gefunden?
Wenn dir eine Stelle veraltet oder falsch vorkommt, schreib uns über die Kontaktseite. Wir prüfen jeden Hinweis gegen die Primärquellen und korrigieren, wenn er stimmt.
Stellt sich heraus, dass eine Angabe falsch war, ändern wir nicht still den Text: die betroffene Seite bekommt ein neues Änderungsdatum, und wo sich die Aussage inhaltlich gedreht hat, steht dabei, was vorher dort stand. Eine Korrektur, die man nicht wiederfindet, ist keine.
Wer dahintersteht
Betreiber ist die FB Sales Dynamics Ltd (Latsi, Zypern, HE 490124); die vollständigen Angaben stehen im Impressum. Die Inhalte entstehen redaktionell auf Grundlage der oben genannten Quellen.